Wir helfen beim Verfahren
In Zusammenarbeit mit im Hochschulrecht erfahrenen, deutschen Fachanwälten (Verwaltungsrecht), ist das dem Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren zugrundeliegende Vorgehen entstanden. Ganz unabhängig von Ihren Noten, ermöglicht es Ihnen die Bewerbung zu einem höheren Fachsemester in der Zahnmedizin an einer deutschen Hochschule.
Wir begleiten Sie kontinuierlich während des Leistungserbringungs- und Anrechnungsprozesses für die Bewerbung zu einem höheren Fachsemester. Zahnmedizin studieren ohne NC wird Ihnen auf diese Weise möglich gemacht. Mit unserer Fachexpertise beraten wir Sie zuverlässig und kompetent und wissen, was im gesamten Prozess zu beachten ist.
Das Bewerbungsverfahren zielt darauf ab, freigewordene Studienplätze in der Zahnmedizin wieder zu erwerben. Diese Plätze werden frei, wenn Studierende beispielsweise das Studium vorzeitig abbrechen oder den Hochschulstandort wechseln. Diejenigen Bewerber, die eine bestimmte Mindestanzahl an äquivalenten und anrechenbaren Studienleistungen und -zeiten vorweisen können, haben die Chance zu einem dieser freiwerdenden Studienplätze zugelassen zu werden. Von uns betreut, absolvieren Sie vorübergehend 1 bis 2 Semester in einem von uns ausgewählten und mit Ihnen abgestimmten, der Zahnmedizin inhaltlich ähnlichen Studiengang in Deutschland, um die erforderlichen Studienleistungen zu erbringen. Dies bildet die Grundlage Ihrer Chance Zahnmedizin ohne NC zu studieren, gestaltet sich im Detail jedoch umfangreicher und komplexer.
In unserem Portfolio führen wir Universitäten und Studiengänge in Deutschland, in denen das Erbringen äquivalenter Studienleistungen in einem notwendigen Mindestumfang problemlos und zügig möglich ist. Unserer Erfahrung nach, eignen sich nur wenige Studiengänge an ein paar Universitäten in Deutschland für dieses Verfahren.
Wir unterstützen Sie während des gesamten Leistungserbringungs-, Anrechnungs- und Bewerbungsprozesses und berücksichtigen dabei Ihre persönlichen Studienabsichten und -präferenzen. Zahnmedizin studieren ohne NC wird Ihnen durch dieses Vorgehen ermöglicht.
Um eine hohe Betreuungsqualität zu gewährleisten, nehmen wir nur eine begrenzte Anzahl von Klienten pro Semester an. Hierdurch möchten wir sicherstellen, dass Ihre Betreuung und Ihr Studienwunsch stets im Mittelpunkt stehen. Kontaktieren Sie und gerne oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch. In einem ersten kostenlosen Telefonat nehmen wir uns gerne Zeit, um auf Sie und Ihre Fragen in aller Ruhe einzugehen.
Das Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren ist in Zusammenarbeit mit im Hochschulrecht erfahrenen, deutschen Fachanwälten (Verwaltungsrecht) entstanden und bietet Ihnen eine notenunabhängige Chance auf Ihren Studienplatz.
Überlassen Sie uns das strategische Planen Ihres Anerkennungs- und Anrechnungsverfahrens. Sie können sich mit unserer Unterstützung auf das Erbringen notwendiger Studienleistungen konzentrieren.
Ihre Betreuung und einwandfreie Beratung steht für uns an erster Stelle. Durch unsere hohe Betreuungsqualität können wir Ihren persönlichen Studienabsichten und -wünschen optimal nachkommen.